Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB.Klar geregelt.

Verbindlich buchen.
Transparent zusammenarbeiten.

Diese Bedingungen gelten für Schulungen, Inhouse-Termine, Sozialkonzepte, Betreuung und ergänzende Spielerschutzmaterialien von Spielerschutz 360.

Stand: September 2026
SchulungenTermin & Teilnahme
SozialkonzepteStandortbezogen
BetreuungLaufend abgesichert
MaterialErgänzend erhältlich
01

Anbieter, Geltungsbereich & Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen des Geschäftsbereichs Spielerschutz 360 der ELZEM 360° GmbH, insbesondere für Präventionsschulungen, Inhouse-Schulungen, Sozialkonzepte, Aktualisierungen, Berichterstattungen, laufende Betreuung sowie ergänzende Spielerschutzmaterialien.

AnbieterELZEM 360° GmbH · Geschäftsbereich Spielerschutz 360 Vertreten durchDipl.-Soz.-Wiss. Elmas Yilmaz Bozkurt Anschrift
Kaiserswerther Str. 4 A · 40668 Meerbusch
Kontaktinfo@spielerschutz360.de · +49 171 816 58 29

Unsere Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, insbesondere an Unternehmen, Betreiber, Gewerbetreibende und beruflich handelnde Personen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.

02

Vertragsschluss, Preise & Leistungsumfang

Die Darstellung unserer Leistungen auf der Website stellt noch kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Einladung zur Buchung oder Anfrage. Ein Vertrag kommt zustande, wenn eine Buchung über Webador bestätigt, ein Angebot angenommen oder ein Auftrag schriftlich, per E-Mail, über ein Formular oder über einen vergleichbaren Kommunikationsweg bestätigt wird.

Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Buchung oder Beauftragung angezeigten Preise und Leistungsbeschreibungen. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders ausgewiesen, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Verpflegungs-, Tagungs-, Versand-, Anfahrts- oder Expresskosten können zusätzlich anfallen, wenn sie im Angebot, auf der Produktseite oder in der Buchungsstrecke ausgewiesen sind.

Individuelle Absprachen, schriftliche Angebote und konkrete Buchungsbestätigungen gehen diesen AGB vor.

03

Präventionsschulungen & Teilnahme

Öffentliche Schulungen werden für die jeweils angegebene Schulungsart, Zielgruppe, Uhrzeit und den angegebenen Ort angeboten. Die Plätze sind begrenzt. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht erst nach erfolgreicher Buchung und Bestätigung; sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist die Teilnahmegebühr vor Schulungsbeginn vollständig zu zahlen.

Die Schulung und die schriftliche Erfolgskontrolle finden in deutscher Sprache statt. Teilnehmende benötigen ausreichende Deutschkenntnisse, um den Inhalten zu folgen und die Erfolgskontrolle selbstständig zu bearbeiten.

Identitätsnachweis

Teilnehmende müssen am Schulungstag vor Beginn einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis im Original vorlegen.

Kann die Identität nicht zweifelsfrei festgestellt werden, ist die Teilnahme ausgeschlossen.

Die Teilnahmegebühr bleibt in diesem Fall grundsätzlich fällig. Der buchenden Person bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Teilnahmebescheinigung

Eine Teilnahmebescheinigung wird nach vollständiger Anwesenheit und bestandener schriftlicher Erfolgskontrolle in der Regel innerhalb von 48 Stunden bereitgestellt. Voraussetzung sind vollständige und richtige Teilnehmerdaten. Fehlerhafte oder verspätete Angaben können die Ausstellung verzögern.

TeilnahmenachweisIn der Regel innerhalb von 48 StundenNach vollständiger Teilnahme, bestandener Erfolgskontrolle und vollständigen Daten.
ErsatzpersonKostenfreie Benennung möglichBis zum Schulungsbeginn, sofern die Ersatzperson die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt.
04

Inhouse-Schulungen

Inhouse-Schulungen werden individuell vereinbart. Der Auftraggeber stellt geeignete Schulungsräume, erforderliche Technik, Ruhe für die Durchführung und die organisatorische Erreichbarkeit vor Ort sicher, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Inhouse-Angebote gelten grundsätzlich für die im Angebot genannte maximale Teilnehmerzahl, den vereinbarten Ort und den vereinbarten Leistungsumfang. Zusätzliche Teilnehmende, Wochenendtermine, längere Anfahrten, weitere Standorte oder besondere organisatorische Anforderungen können gesondert berechnet werden.

Kann eine Inhouse-Schulung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht oder nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden, behalten wir uns vor, entstandene Aufwendungen und den vereinbarten Vergütungsanspruch ganz oder teilweise geltend zu machen.

05

Sozialkonzepte, Aktualisierung & Berichterstattung

Sozialkonzepte, Aktualisierungen und Berichterstattungen werden auf Grundlage der vom Auftraggeber übermittelten Informationen erstellt. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, vollständige, richtige und aktuelle Angaben zu Betrieb, Standort, Betriebsart, Personal, Abläufen, Zuständigkeiten und vorhandenen Unterlagen bereitzustellen.

Preise und enthaltene Leistungen: Die Neuerstellung kostet 499 € netto je Sozialkonzept, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Enthalten sind das individuelle Konzept, Anlagen und Handlungsanweisungen, die persönliche Abstimmung sowie eine gedruckte Ausfertigung inklusive Standardversand innerhalb Deutschlands. Die Aktualisierung eines von Spielerschutz 360 erstellten Sozialkonzepts nach 24 Monaten kostet bei gesonderter Beauftragung einmalig 249 € netto, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Für mehrere Standorte sind individuelle Staffelpreise auf Anfrage möglich. Zusätzliche Leistungen werden nur nach vorheriger Preisvereinbarung und gesonderter Beauftragung berechnet.

Das Sozialkonzept wird auf Grundlage des zum Zeitpunkt der Fertigstellung bekannten rechtlichen und fachlichen Stands erstellt. Die übergebene Fassung enthält ein Erstellungsdatum, einen Versionsstand und einen Hinweis auf die nächste empfohlene fachliche Überprüfung.

Die einmalige Erstellung umfasst keine fortlaufende rechtliche oder fachliche Überwachung und keine automatische Aktualisierung. Wir empfehlen eine fachliche Überprüfung nach 24 Monaten. Wesentliche rechtliche, betriebliche, personelle oder behördliche Änderungen können eine frühere Aktualisierung erforderlich machen.

Der Auftraggeber beziehungsweise Betreiber bleibt für die Umsetzung, die laufende Prüfung seines Betriebs und die rechtzeitige Mitteilung relevanter Veränderungen verantwortlich. Eine Aktualisierung durch Spielerschutz 360 erfolgt ausschließlich nach gesonderter Beauftragung. Wird keine Aktualisierung beauftragt, schuldet Spielerschutz 360 nach Übergabe keine fortlaufende Prüfung oder Anpassung der übergebenen Fassung.

Sozialkonzepte sind standort- und betriebsbezogen. Eine Verwendung für andere Standorte, andere Betreiber, andere Betriebsarten oder verbundene Unternehmen ist nur zulässig, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Wir erstellen die Unterlagen nach bestem Wissen, praxisnah und einreichungsfähig auf Basis der gelieferten Informationen. Eine Garantie für eine bestimmte behördliche Entscheidung wird nicht übernommen, da diese von der zuständigen Behörde und den konkreten Umständen des Einzelfalls abhängt.

Wichtig: Es besteht keine Vertragsbindung und keine automatische Verlängerung. Aktualisierungen werden nur auf ausdrücklichen Auftrag zu den bei der Beauftragung ausgewiesenen Konditionen durchgeführt.

06

Laufende Betreuung & Spielerschutzpaket

Bei einer laufenden Betreuung unterstützen wir den Auftraggeber im vereinbarten Umfang bei Erinnerungen, Aktualisierungen, Rückfragen, Berichtswesen, Nachweisen, Unterlagen und der praktischen Umsetzung des Spieler- und Jugendschutzes.

Die laufende Betreuung ersetzt nicht die tägliche Verantwortung des Betreibers und seiner verantwortlichen Personen vor Ort. Der Auftraggeber muss betriebliche Änderungen, behördliche Schreiben, Personalwechsel und relevante Vorfälle rechtzeitig mitteilen.

Das Spielerschutzpaket mit Pflichtaushängen, Formularen und Informationsflyern kann ergänzend erworben werden. Es ist für den vereinbarten Standort bestimmt. Nachlieferungen oder Aktualisierungen sind nur enthalten, wenn dies im gewählten Paket oder Angebot ausdrücklich vorgesehen ist.

07

Zahlung, Rechnung & Fälligkeit

Die Zahlung erfolgt über die auf der Website, in der Buchungsstrecke oder im Angebot angegebenen Zahlungsarten. Bei Online-Buchungen kann die Buchung erst nach erfolgreicher Zahlung oder Zahlungsbestätigung verbindlich reserviert sein.

Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, sofort ohne Abzug fällig. Bei laufender Betreuung kann eine monatliche oder jährlich vereinbarte Abrechnung erfolgen. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, können gesetzliche Verzugszinsen und erforderliche Mahnkosten geltend gemacht werden.

Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche.

08

Stornierung, Umbuchung & Ausfall

Stornierungen und Umbuchungswünsche sind in Textform, beispielsweise per E-Mail, mitzuteilen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs bei Spielerschutz 360. Für öffentliche Schulungen gelten folgende Regelungen:

  • Bis einschließlich 14 Kalendertage vor dem Termin: Die Stornierung ist kostenfrei. Bereits gezahlte Beträge werden vollständig zurückerstattet.
  • 13 Kalendertage bis einschließlich einen Werktag vor dem Termin: Die Schulungsgebühr wird vollständig berechnet. Bei einer späteren Neubuchung werden 50 % der Schulungsgebühr angerechnet.
  • Weniger als einen Werktag vor dem Termin oder bei Nichtteilnahme: Die Schulungsgebühr bleibt in voller Höhe bestehen und kann nicht auf einen späteren Termin übertragen werden.

Als Werktage im Sinne dieser Regelung gelten Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Nordrhein-Westfalen. Eine Anrechnung erfolgt als Verrechnungsguthaben ausschließlich auf die Schulungsgebühr einer späteren Neubuchung; eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.

Die Tagungs- und Verpflegungspauschale beträgt für Modul A, Modul B und die Kombischulung 69,90 € netto pro Person; für die einzeln gebuchte Besondere Schulung beträgt sie 39,90 € netto pro Person. Hinzu kommt jeweils die gesetzliche Umsatzsteuer. Maßgeblich ist die bei der Buchung ausgewiesene Pauschale. Sie umfasst den Schulungsraum, die Verpflegung und die Teilnehmerunterlagen. Bei einer Stornierung bis einschließlich 14 Kalendertage vor dem Termin wird sie vollständig zurückerstattet. Bei einer Stornierung weniger als 14 Kalendertage vor dem Termin wird sie nicht zurückerstattet, da die Leistungen bereits verbindlich vorbereitet und gebucht werden. Die Pauschale ist von einer Anrechnung ausgeschlossen. Für einen neu gebuchten Termin wird die dort ausgewiesene Tagungs- und Verpflegungspauschale erneut berechnet.

Bis zum Schulungsbeginn kann kostenfrei eine geeignete Ersatzperson benannt werden, sofern sie die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt. Bei einem unveränderten Schulungstermin wird die Tagungs- und Verpflegungspauschale hierfür nicht erneut berechnet.

Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Für Inhouse-Schulungen, Sozialkonzepte, Aktualisierungen, Berichterstattungen und laufende Betreuung können abweichende Storno-, Laufzeit- oder Kündigungsregelungen im jeweiligen Angebot vereinbart werden. Bereits erbrachte Leistungen, individuell begonnene Bearbeitungen sowie tatsächlich angefallene Fremd-, Raum-, Anfahrts- oder Expresskosten können berechnet werden.

Wir behalten uns vor, Schulungstermine aus wichtigem Grund zu verschieben oder abzusagen, insbesondere bei Krankheit, zu geringer Teilnehmerzahl, höherer Gewalt oder zwingenden organisatorischen Gründen. Bereits gezahlte Entgelte werden in diesem Fall erstattet oder auf Wunsch vollständig auf einen Ersatztermin übertragen. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

09

Widerruf, Verbraucherrechte & Unternehmerbuchung

Unsere Leistungen werden regelmäßig von Unternehmen, Gewerbetreibenden oder beruflich handelnden Personen gebucht. Für Unternehmer besteht kein gesetzliches Verbraucherwiderrufsrecht.

Soweit im Einzelfall eine Buchung durch eine Verbraucherin oder einen Verbraucher vorliegt und ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, bleiben diese Rechte unberührt. Bei Dienstleistungen kann ein Widerrufsrecht unter den gesetzlichen Voraussetzungen vorzeitig erlöschen, wenn der Verbraucher ausdrücklich verlangt, dass mit der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, und die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Für einzelne Produktarten, digitale Inhalte, individuell erstellte Unterlagen, termingebundene Leistungen oder bereits vollständig erbrachte Dienstleistungen können besondere gesetzliche Regeln gelten.

10

Haftung, Urheberrecht, Datenschutz & Schlussbestimmungen

Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Schulungsunterlagen, Sozialkonzepte, Vorlagen, Aushänge, Formulare, Berichte und sonstige Materialien sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen nur für den vereinbarten Standort, Betrieb oder Zweck genutzt werden. Eine Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung, Bearbeitung oder Nutzung für Dritte ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung zulässig.

Personenbezogene Daten werden nach Maßgabe unserer Datenschutzerklärung verarbeitet. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der ELZEM 360° GmbH.

Sollte eine Regelung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt die gesetzliche Regelung.

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Ihre Anfrage erreicht direkt die verantwortliche Ansprechpartnerin.

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